News


TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER AUSSTELLUNG „KOOPERATION”


1. Allgemeine Informationen

  1. Die Ausstellung „Kooperation“ lädt Künstlerinnen und Künstler ein, sich mit dem Thema «Zusammenarbeit» im erweiterten Sinne auseinanderzusetzen.
  2. Die präsentierten Arbeiten sollen sich mit Kommunikation, Vertrauensbildung, Beziehungsaufbau oder gemeinschaftlichem Handeln befassen.
  3. Unterschiedliche künstlerische Strategien und Medien sind zulässig, sofern sie dem Ausstellungsthema entsprechen.


2. Einreichungen

  1. Jede Künstlerin, jeder Künstler kann maximal vier Werke einreichen.
  2. Das maximale Format eines gerahmten Werkes beträgt 40 cm × 50 cm.
  3. Phase I – Bewerbung (Portfolio)
    • Die Bewerbung erfolgt per E-Mail durch die Einreichung von drei Beispielabbildungen, die das künstlerische Schaffen repräsentieren.
    • Einsendungen sind an folgende Adresse zu richten: galerielokal@gmail.com
    • Einsendeschluss für das Portfolio: Sonntag, 22.03.2026
    • Die Bewerbung zur Ausstellung ist kostenfrei.
  4. Phase II – Anlieferung der Werke
    • Von der Galerie zugelassene Künstlerinnen und Künstler sind verpflichtet, die ausgewählten Werke an die Galerie zu liefern.
    • Abgabetermin der Werke: spätestens bis Freitag 27.04.2026 von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Galerie Lokal Gerbergässlein 32, 4051 Basel. Ansonsten während der Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Samstag von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr.


3. Auswahl und Teilnahmegebühr

  1. Die Galerie Lokal entscheidet über die Auswahl der Künstlerinnen, Künstler und Werke.
  2. Die Teilnahmegebühr in Höhe von CHF 250.00 wird ausschliesslich von den zugelassenen Künstlerinnen und Künstlern erhoben.
  3. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Ausstellungsteilnahme.
  4. Die Gebühr beinhaltet Kosten für Grafikdesign, Druck und Apéro.
  5. Die Galerie erhebt eine Provision von 20 % auf den Verkaufspreis jedes Werkes.


4. Organisation der Ausstellung

  1. Ausstellungsdauer: Samstag 02.05.2026 – Sonntag 24.05.2026
  2. Aufbau und Präsentation der Werke obliegen der Galerie.


5. Schlussbestimmungen

  1. Die Galerie Lokal behält sich das Recht vor, Einreichungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Abgelehnte Bewerbungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
  3. Die Galerie trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Künstlerinnen Künstler und deren Werke.
  4. Es wird keine Garantie für einen kommerziellen Erfolg oder Besucherzahlen übernommen.


6. Versicherung und Haftung

  1.  Die Galerie versichert die Kunstwerke für die Dauer der Ausstellung, einschliesslich des Auf- und Abbaus, ab dem Moment der Einlieferung.
  2. Für Schäden vor der Anlieferung oder nach der Abholung übernimmt die Galerie keine Haftung.
  3. Detaillierte Versicherungsbedingungen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.


Nach oben scrollen